BVfK - Wochenendticker 7. April 2018

aktuell - anspruchsvoll - authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Der Neuwagen-Acker ist mit Risiken gespickt, wie ein Minenfeld.

 

Zu wenig zum Leben, zu viel zum Sterben.

 

Und schon schnappt die Mietwagenfalle zu.

 

Geld weg, Traum vom Traumauto geplatz und plötzlich taucht eine TV-Bachlor-Kandidatin auf.

 

Der seriöse freie Handel erleidet Millionenverluste, die niemand unmittelbar wahrnimmt.

 

Sachliche Aufklärung statt Panikmache: Die BVfK-Verbraucherinformation „DIESEL“

 

Fakten entlarven Deutschlands Diesel-Gespenst.

 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

BVfK-Ankaufplattform – Noch ein paar kleine Hürden vor dem Live-Launch.

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Drum prüfe, wer sich ernsthaft bindet.

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

der freie EU-Neuwagenhandel hat viele Facetten, wobei es streng genommen weder EU-Neuwagenhandel, noch EU-Neuwagenimport heißen dürfte, denn wenn ein Hersteller sich, wie fast alle, fürs selektive Vertriebssystem entschieden hat, darf er sich seine Händler aussuchen und die sind nun mal bekanntermaßen alles andere, als frei.

Seit Beginn des Internetzeitalters leidet der gesamte Neuwagenhandel mehr als der Gebrauchtwagenhandel unter allzu großer Transparenz und Vergleichbarkeit, was längst auch die so genannten Parallelimporteure erreicht hat. Das verschärft den Wettbewerb und führt schon bei weniger gut aufgestellten Marktteilnehmern zu Mini-Margen von wenigen 100 €. Zu wenig zum Leben, zu viel zum Sterben.

Das zieht dann regelmäßig erhöhte Risikobereitschaft nach sich und von Risiken ist der Neuwagen-Acker gespickt, wie ein Minenfeld. Die Stichworte heißen bekanntermaßen „Lockvogelangebote“ und „Schneeballsysteme“ und bilden zusammen oft eine tragische Mischung, die so manchen, der eigentlich das Zeug zum seriösen Geschäftsmann hat, mit ins Verderben reißt.

Während Lockvogelangebote Teil einer gezielten, vorsätzlich wettbewerbswidrigen Strategie sind, unterscheiden sich Schneeballsysteme in solche, die mit komplexen Strategien und krimineller Energie betrieben werden und andere, die sich mehr oder weniger zufällig entwickeln.

Das geschieht dann, wenn die dünnen Margen schon lange nicht mehr für gesunde Erträge ausreichen, allerdings mittels von Schnäppchen-geilen und am Ende doch nicht umfassend geschützten Verbrauchern in Verbindung mit besonders günstigen Angeboten bereitwillig herausgerückten Anzahlungen und Vorkasse-Leistungen für erfreuliche Liquidität gesorgt wird.

Wenn dann, von außen kaum feststellbar, die Lieferzeiten immer länger werden und die des Herstellers längst weit überschreiten, kann man davon ausgehen, dass die Anzahlungen inzwischen nicht mehr die Lieferanten erreichen, sondern zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes, wenn nicht gar für die Subventionierung der deutlich unter EU-Normalniveau liegenden Preise verwendet werden.

Dies vorweg geschickt gilt es von einem Fall zu berichten, den die BVfK-Rechtsabteilung seit gut sechs Monaten beschäftigt.

Da hatten sich einige mal wieder etwas ganz Besonderes einfallen lassen:

Unschlagbare Preise für Wunschbesteller in Verbindung mit sofortiger Mobilität mittels kostenlosen Leihwagens für die Zeit bis zur Lieferung des neuen Traumautos. Voraussetzung: Überweisung des vollen Kaufpreises bei Vertragsabschluss.

Es gibt Kriminalpsychologen, die sich mit dem Phänomen beschäftigen, dass Rabattgeilheit nicht vor gebildeten und lebenserfahrenen Menschen Halt macht und selbst solche, die nicht einmal ihrem Nachbarn 500 € ohne Sicherheit leihen würden, dazu veranlassen, einfach so mir nichts dir nichts im Zusammenhang mit einem Internetautokauf fünfstellige Beträge an jemanden zu überweisen, dem sie noch nie begegnet sind.

Vorliegend spielt sicherlich auch die sofortige Verfügbarkeit eines neuwertigen Fahrzeugs im Gegenwert des herausgegebenen Geldbetrages eine beruhigende Rolle.

Was geschieht dann?

Wir wissen nicht, ob unser Parallelimporteur nun tatsächlich die Bestellung auslöst und die Vorkasse-Zahlung auch an einen seriösen Lieferanten, über dessen Bonität er sich versichert hat, weiterleitet. Möglicherweise war es so, doch irgendwann muss das System - eigentlich zwangsläufig - ins Stocken geraten sein, wenn es nicht von vornherein mit betrügerischer Absicht geplant wurde.

Das spielt dann am Ende auch keine Rolle mehr, denn zum erwarteten Zeitpunkt bleibt die Lieferung aus. Der Kunde fragt nach und wird vertröstet. Das Ganze wiederholt sich über viele Wochen. Im Internet werden erste Kritiken laut, doch in den Foren berichten auch begeisterte, möglicherweise jedoch nur gefakte Kunden von erfolgreicher Lieferung.

Schließlich verliert der Käufer die Geduld und kündigt den Vertrag und schon schnappt die Mietwagenfalle zu, denn dieser war nur beim Zu-Stande-Kommen des eigentlichen Neuwagenkaufs kostenfrei. Dem entsprechend folgt die Abrechnung der Mietkosten und wen wundert es: nach dem im Unfall-Ersatzgeschäft üblichen Höchsttarifen. Die nun aufgestellte Forderung für den nicht mehr kostenlosen Mietwagen übersteigt dem entsprechend den Betrag des bereits überwiesenen Kaufpreises für das nie gelieferte Auto und wird mit dem Guthaben verrechnet.

Ergebnis: Geld weg, Traum vom Traumauto geplatzt und auch noch eine Restforderung des Schnäppchenanbieters.

Genial oder kriminell ist hier die Frage. Der Staatsanwalt meint vermutlich sowohl als auch und ermittelt, was dazu führt, dass es nun Bewegung am Geschäftssitz unseres progressiven Kollegen gibt. Die Firma erhält einen neuen Namen und eine entsprechend geänderte Internetpräsenz. Die handelnden Personen sind zunächst die gleichen. Schließlich treten diese jedoch in den Hintergrund, denn sie sind wohl auch damit beschäftigt, in Berlin und London neue Unternehmen zu gründen und für den Transfer von Know-how und Liquidität in Bereiche zu sorgen, die dem Zugriff der Gläubiger zumindest vorübergehend entzogen sind.

Und zu guter Letzt erhält diese Geschichte auch noch einen gewissen Glamour-Faktor. Wer nach dem Namen der Geschäftsführerin der Ausweich-Übergangs-Transfer-Firma in Berlin googelt, landet in den Klatschspalten der Yellow-Press und findet dort eine angeblich mittellose Dame mittleren Alters, die sich mit ihrer Tochter, einem so genannten It-Girl, welches bereits zu den TV-Bachelor-Kandidatinnen zählte und ihren aufwändigen Lebensstil in den Szene Metropolen in Europa und USA angeblich als Escort-Lady verdient, eine mediale Schlammschlacht liefert.

Allerdings spielt Letzteres am Ende keine Rolle, wenn man sich neben den materiellen Schäden bei den Kunden solcher Marktteilnehmer den gigantischen Kollateralschaden anschaut, der durch solche kriminellen Machenschaften entsteht.

Denn nicht nur Kunden, auch der seriöse freie Handel erleidet Verluste. Dabei geht es in der Summe um Millionen, auch wenn diese niemand unmittelbar wahrnimmt. Man sieht die in Folge unseriöser Werbepraktiken und zerstörten Vertrauens in den freien Handel entgangenen Geschäfte nicht. Man merkt nur, dass es schwieriger wird und fängt langsam ebenfalls verzweifelt an, nach der rettenden Idee zu suchen und plötzlich nimmt alles (hoffentlich nicht) seinen Lauf…

Daher kann es für einen Verband, wie den BVfK nur eine Herangehensweise geben: Mit größter Konsequenz jegliche Art von fragwürdigen Geschäftsmethoden anzuprangern und zu verfolgen. Es gibt keine Toleranzgrenze, auch wenn man sich da in der Branche nicht immer einig ist.

„Image ist Ertragsfaktor“ gilt mehr denn je und beim BVfK ist dies nicht nur ein Lippenbekenntnis, sondern ein auf ein umfangreiches Regelwerk und entsprechende Kontrollmechanismen fußende gelebte Praxis.

Nicht etwa, weil es schön ist, wenn einem nicht nur politische Prominenz dafür auf die Schulter klopft, sondern weil es einzig und allein nur darum geht, dafür zu sorgen, dass es bei Ihnen, verehrte BVfK-Mitglieder in der Kasse nach dem Motto klingelt:

  "Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

… wir sehen uns am 5. Mai beim Großen BVfK-Kongress i.V.m. Rhein in Flammen!

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BVfK-Verbraucherinformation „DIESEL“

Moderne Dieseltechnologie ist in vielen Bereichen die effizienteste und sauberste Antriebsart Sie ist daher auch unter Umweltaspekten zukunftsfähig - Es wird für mehr als 99% der Dieselfahrzeuge und der von ihnen zu befahrenden Straßen in Deutschland voraussichtlich nie zu Fahrverboten kommen -  Der Kauf eines Diesels war noch nie so preiswert, wie seit Anfang des Jahres 2018.

Zurzeit wird Auto-Deutschland von einem Gespenst beherrscht: Dieselautos müssen bald raus aus unseren Städten und damit ist das Ende des Selbstzünders gekommen. „Das ist Quatsch! So wird es definitiv nicht kommen!“ – so der ADAC nach gründlicher Analyse.

Der BVfK hat nun die wesentlichen Fakten für die Kunden seiner Mitglieder zusammengestellt.

Hier geht´s zur vollständigen Information: >>> Weiterlesen.

Hier finden Sie die Version zur Weitergabe an Ihre Kunden: >>> Zum Download der Verbraucherinformation 

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BVfK-Kongress 2018: Jetzt letzte freie Plätze sichern!

Verpassen Sie nicht, wenn am 5. Mai 2018 die BVfK-Ankaufsplattform online gehtund lassen sich auch nicht die "Standuhren"-Versteigerung oder viele aktuelle und spannende Themen kompetenter Referenten und schon gar nicht das sensationelle Event „Rhein in Flammen“ entgehen, für welches der Kapitän des BVfK-Schiffs wieder einmal den bestmöglichen Kurs steuern wird. Es gilt: Dabei sein ist alles und BVfK-Flagge zeigen!

Sonderpreise ab ab 150,- * pro Person  incl. Kongressteilnahme, Feuerwerk, Dinnerbüffet. Hotelübernachtung auf Anfrage.

Jetzt beeilen und anmelden.

Zur Anmeldung und zum Anmeldeformular für den 12. BVfK-Jahreskongress geht es hier >>> Anmeldung BVfK-Jahreskongress-2018 , oder einfach auf die Grafik klicken.

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

BVfK-Ankaufplattform – Noch ein paar kleine Hürden vor dem Live-Launch.

Funktionell ist soweit schon alles startklar. Die Verzögerung des Starts sind noch einigen kleineren ToDo's geschuldet. Zum einen sind es 3-5 Tage aufgrund von Sicherheitsvorkehrungen des Hostinganbieters und dann gab es noch kürzlich eine Änderung der Schnittstelle aus dem Autoscout-Lager, was eine Preisermittlung nahezu unmöglich macht. Im schlimmsten Fall haben wir aber noch Plan B und Plan C. 

Unsere Beta-Tester sitzen in den Startlöchern und warten auf Instruktionen und Zugangsdaten um das System auf Herz und Nieren zu testen. Wir sind also weiterhin mit vollem Einsatz dabei und drauf und dran auch diese letzten Hürden vor dem Start zu nehmen. Grob geschätzt sind wir aber in 1-2 Wochen spätestens am Start. 

Viel Erfolg weiterhin und bis bald auf dem BVfK-Kongress 

Ihr Marcel Manthey

Kontakt: m.manthey@bvfk.de

Anmelden für den BVfK-Jahreskongress können Sie sich hier: 

>>> Anmeldung BVfK-Jahreskongress 2018

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Drum prüfe, wer sich ernsthaft bindet.

OLG Frankfurt zur Auslegung von Scherzerklärungen bei Fernkommunikation – Emojis können helfen!

Einhergehend mit dem digitalen Zeitalter passt sich der Kfz-Handel den Entwicklungen der Digitalisierung, die jenseits aller nicht von der Hand zu weisenden Ärgernisse zugegebenermaßen auch zahlreiche Vorteile bietet, fortlaufend an. So sieht sich die BVfK-Rechtsabteilung häufiger mit Sachverhalten konfrontiert, bei denen Vertragsanbahnung und sonstige Absprachen neben der klassischen E-Mail auch per Messenger-Diensten à la WhatsApp und Co. erfolgen.

Mit einem Fall, in dem elektronisch geführte Verhandlungen alles andere als „glatt“ verliefen und der aufzeigt, dass ein wichtiges, der digitalen Kommunikation fehlendes Element, dem Nutzer entsprechender Kommunikationsmittel unter Umständen zum Verhängnis werden kann, musste sich das OLG Frankfurt im Beschluss vom 02.05.217, Az. 8 U 170/16, auseinandersetzen.

Der verklagte Autohändler bot im Internet ein Gebrauchtfahrzeug zum Preis von 11.500 € an und bat darum, „von Preisvorschlägen, Ratenzahlungen, Tauschen gegen Teppiche, Schwiegermütter oder ähnlichem“ abzusehen. Nach telefonisch gescheiterten Verhandlungen mit einem potentiellen Käufer, sorgte die bereits angedeutete humoristische Ader des Händlers im Rahmen des anschließenden Chat-Verlaufs mit selbigem Kaufinteressenten für Verwirrung:

Händler: „Also für 15 kannste ihn haben.“

Käufer: „Guten Tag, für 15 € nehme ich ihn. Wohin kann ich das Geld überweisen?
Wo kann ich das Auto abholen?

Händler: „Kannst Kohle überweisen, Wagen bringe ich dann.“

Auf weitere Anfragen reagierte der Händler nicht mehr, sodass sich der Käufer veranlasst sah, auf Übereignung des Fahrzeugs gegen Zahlung von 15 € zu klagen.

Das Gericht war der Auffassung, bei der Antwort des Käufers habe es sich aus Sicht des Händlers nicht um eine ernsthafte Annahme des offensichtlich scherzhaft gemeinten und absurd anmutenden Kaufangebots gehandelt. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass der Erklärende im Falle digitaler, bzw. generell unter Abwesenden stattfindender Kommunikation nicht „in der Lage ist, seine Erklärung durch Tonfall, Mimik und Gestik als Scherz zu kennzeichnen.“

Allerdings stellt das Gericht auch klar, dass es in einem solchen Fall durchaus erforderlich sein kann, „die fehlende Ernsthaftigkeit der Erklärungen mit Icons oder Ähnlichem zu betonen“.

Anmerkung der BVfK-Rechtsabteilung

Sicherlich ist dem Gericht dahingehend zu folgen, dass ein Angebot über 15 € bei einem für beide Seiten offensichtlichen Verkehrswert von 11.500 € nur als Scherzerklärung (§ 118 BGB) gemeint sein kann, da das Missverhältnis offensichtlicher nicht sein könnte.

Was aber, wenn das scherzhaft gemeinte Angebot dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs angenähert ist? Bietet der Händler den Wagen fernmündlich beispielsweise für die Hälfte des Verkehrswerts an, wird er hinterher möglicherweise in Erklärungsnot geraten. Das ließe sich laut Ansicht des Gerichts durch das Hinzufügen von „Emojis“ vermeiden.

Die Frage, welche Emojis denn konkret zur Verdeutlichung eines Scherzangebots geeignet sind, lässt das Gericht dabei offen. Muss es der Tränen lachende Emoji sein oder genügt bereits der mit einem Auge Zwinkernde?

Dies dürfte wie so oft Gegenstand einer Einzelfallbetrachtung sein und das ist in Anbetracht der unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten der vorhandenen Symbole durchaus sinnvoll.

Auf jeden Fall sollte darauf geachtet werden, nicht leichtfertig Erklärungen abzugeben, die ungewollt als ernsthaftes Angebot aufgefasst werden und zum Vertragsschluss führen können. Ist der fehlende Rechtsbindungswille nicht ausreichend kenntlich gemacht, hilft am Ende nur die Hoffnung, dass der Richter sich die Worte des amerikanischen Ökonomen Peter Drucker (+ 11.11.2005) zu Herzen nimmt:

Das Wichtigste in einem Gespräch ist zu hören, was nicht gesagt wurde“.

BVfK-Rechtsabteilung

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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Terminkalender:


5. - 6. Mai 2018 - 12. Großer BVfK-Kongress / Rhein in Flammen

Verpassen Sie nicht, wenn die BVfK-Ankaufsplattform online gehtund lassen sich auch nicht die "Standuhren"-Versteigerung oder viele aktuelle und spannenden Themen kompetenter Referenten und schon gar nicht das sensationelle Event „Rhein in Flammen“ entgehen. Dabei sein ist alles und BVfK-Flagge zeigen!

Hier geht es zur Anmeldung und zum Anmeldeformular für den 12. BVfK-Jahreskongress: >>> Anmeldung BVfK-Jahreskongress-2018

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